Unfallersatzwagen richtig kalkulieren
Unfallersatzwagen, warum kommt es so häufig zu Zahlungsausfällen? Richtig vermieten ist...
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Unsere Seminare werden grundsätzlich von unseren verifizierten Sachverständigen geführt, deren Wurzeln im Werkstattbereich liegen. Selbstredend verfügen diese unter anderem über den KFZ-Meisterbrief und langjährige Berufserfahrung auf allen Ebenen. Somit können wir stets gewährleisten, dass entsprechendes Backgroundwissen auch hier gegeben ist und die gleiche „Sprache“ gesprochen wird.
Mehr als 50% aller Haftpflichtschadenrechnungen können durch Versicherungen gekürzt werden, da bereits die eigentliche Beauftragung zur Reparatur fehlerhaft vom Reparaturbetrieb angelegt wurde.
Die Kosten eines Rechtsanwalts gehören im Falle eines Haftpflichtschadens ebenso wie die Kosten der Begutachtung und Reparatur zum ersatzfähigen Schaden, welcher entsprechend der Gesetzgebung und Rechtsprechung dem Geschädigten ersetzt werden muss.
Oftmals ist es selbst für den erfahrenen Reparaturbetrieb vorab nicht sicher erkennbar, ob ein Schaden unter der Grenze zum Bagatellschaden vorliegt.
Mehr als 25% aller Reparaturerweiterungen werden nach einem Haftpflichtschaden nicht oder nicht vollständig von Versicherungen beglichen. Immer wieder kommt es bei der Reparatur von Haftpflichtschäden zu sogenannten Reparaturerweiterungen. Teils, weil Schäden erst nach dem Zerlegen des Fahrzeuges voll erkannt werden, häufiger allerdings, weil sich manchmal Bauteile entgegen der Herstellervorgabe nicht wiederverwenden lassen.
Bei der Kalkulation eines Haftpflichtschadens berücksichtigt der IMD-NET verifizierte Sachverständige nicht nur die Herstellervorschrift sondern zudem auch die Gesetzeslage sowie die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Dazu aus dem BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung einer Person...