Beilackierungskosten sind auch fiktiv zu erstatten
Sachverhalt:
Die Beilackierung stellt sich heutzutage, ein entsprechendes Schadenbild vorausgesetzt, bei rund 98% aller Farbtöne als notwendige Maßnahme zur Erreichung eines ordnungsgemäßen Lackierergebnis dar.
Hierbei wird beispielsweise beim Ersatz eines Kotflügels die nebenliegende Tür mit beilackiert um einen voraussichtlichen Farbunterschied für das menschliche Auge zu verhindern.
Der Anspruch hierauf wird vom BGB §249 gesichert, in welchem festgelegt ist, wie der Zustand nach der Reparatur zu sein hat.
Bedeutet:
Hat also vorher kein Farbunterschied vorgelegen, so besteht der gesetzlich belegte Anspruch für den Geschädigten, dass dieser Umstand auch nach der Reparatur nicht gegeben sein darf.
Jedoch versuchen die weniger seriösen Versicherungen sich regelmäßig hierbei vor den Kosten der Beilackierung zu drücken. Insbesondere wenn der Schaden fiktiv – sprich ohne tatsächliche Reparatur – abgerechnet werden soll.
Gesetzliche Grundlage:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Das Amtsgericht München urteilte hierzu am 20.04.2017 (AZ: 344 C 17142/16):
Der Abzug betreffend der Beilackierungskosten ist nicht gerechtfertigt. Aus dem Gutachten des Sachverständigen XXX im Verfahren 33 C 15171/15 ist nämlich, wie vom Gericht darauf hingewiesen, gerichtsbekannt, dass in 98% aller Fälle bei hellen Metalliclackierungen der Farbton nicht genau hinzukriegen ist.
Am ehesten werde der Farbton noch bei dunklen Metalliclackierungen getroffen, aber auch da läge die Trefferquote lediglich bei 30%. In den übrigen Fällen sei ein Farbtonunterschied sichtbar. Das Klägerfahrzeug hat die Farbe „orientblau metallic“, sodass eine Beilackierung erforderlich ist.
Fazit:
Es ist also nicht relevant ob es tatsächlich zu einer Reparatur kommt, um die Kosten der Beilackierung laut Gutachten beanspruchen zu können. Entscheidend ist lediglich ob die Kosten für eine ordnungsgemäße Reparatur erforderlich wären.
Die Expertenlösung:
Ihr Sachverständiger dokumentiert die Notwendigkeit der Beilackierung nicht ausreichend? Kein Problem! IMD-NET bietet hier die Lösung in Form entsprechender Weiterbildung für Ihren Sachverständigen sowie einem vollwertigen Zugang zu IMD-CONNECT.
Somit kann grundsätzlich in jedem Schadenfall der Anspruch auf Beilackierung rechtssicher dokumentiert werden. Mit der Onlinesoftware IMD-CONNECT.PRO sowie der dazugehörigen interaktiven Kunden- und Mitarbeiterapp IMD-CONNECT.APP ist die regelmäßige spätere erfolgreiche Abrechnung einfach, strukturiert und rechtssicher möglich. Die optimale Lösung für alle Autohäuser und Reparaturbetriebe, die ein wirtschaftlich erfolgreiches Unfallreparaturgeschäft betreiben wollen.
Sie möchten gerne mehr darüber erfahren und wie eine einfache Integration in Ihre bestehenden Betriebsabläufe möglich ist? Dann kontaktieren Sie uns einfach formlos. Wir beraten Sie gerne individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen.