Großer Schaden als Bagatellschaden eingestuft?
Sachverhalt:
Die Kundenberater in Autohäusern stehen immer wieder vor der manchmal schweren Aufgabe bei einem Haftpflichtschadenfall erkennen und entscheiden zu müssen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. Ist ein Kostenvoranschlag ausreichend oder besser doch eine Begutachtung des Schadens sinnvoller?
Eine Fehleinschätzung kann zu schwerwiegenden Folgen finanzieller aber auch rechtlicher Art führen. Wann und wie kann die Grenze zum Bagatellschaden (gemäß BGH-Rechtsprechung 1.400 DM = 715,81 EUR) mit bloßem Auge richtig eingeschätzt werden?
Würde ein Schaden als begutachtungspflichtig, also über 715 EUR eingestuft werden, läge aber im Anschluss nach der Begutachtung klar unterhalb dieser Summe, so könnte der Kunde des Autohauses ggf. den Anspruch auf Ersatz dieser Begutachtungskosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung verlieren.
Läge der Schaden jedoch oberhalb dieses Wertes und würde vorher als darunterliegend eingestuft, so sind die möglichen Folgen noch fataler.
Beispielsweise im Falle eines Rechtstreites, weil die Versicherung den Ausgleich des Schadens nicht oder nicht vollständig erbracht hat. Oder auch dass die Schuldfrage mittels Kompatibilitätsgutachten nachträglich vor Gericht bewiesen werden muss. Der Kunde hätte durch den Kostenvoranschlag kein gerichtlich zugelassenes Beweismittel.
Ein Schaden kann auch für das Autohaus entstehen. Dann, wenn der Schaden beispielsweise bei einem entsprechenden Kostenvoranschlag zu gering eingeschätzt wurde oder Positionen nicht erkannt wurden. Somit kann ein entscheidender Anteil an Umsatz und Marge verloren gehen.
Fallbeispiel:
Das unten abgebildete Fallbeispiel zeigt, wie leicht eine Fehleinschätzung im Arbeitsalltag Realität werden kann. Am Fahrzeug ist insgesamt ein Schaden von über 2.700 EUR entstanden! Mal ehrlich: Hätten Sie diesen Schadenumfang spontan erkannt?
Lediglich 4% aller befragten Fachleute haben den Schadenumfang zumindest ansatzweise unmittelbar erkennen können. Dieser Wert ist leider sehr gering und schon sicherlich nicht ausreichend, wenn es darum geht Kunden und Betriebsergebnisse zu befriedigen.
Expertenlösung:
Zur Onlinesoftware IMD-CONNECT.PRO gibt es selbstverständlich auch für Ihren Sachverständigen sowohl einen vollwertigen Zugang, als auch ein Begutachtungskonzept mit modularem Schulungskonzept, welches individuell auf dessen Kenntnisstand angepasst ist.
So kann regelmäßig sichergestellt werden, dass stets der gesamte Schadenumfang sach- und fachgerecht dokumentiert wird.
Ihrem Autohaus oder Reparaturbetrieb gehen so zukünftig keine wertvollen Umsätze und Margen verloren, und Ihre Kunden bekommen entsprechend hochwertige Reparaturen.
Gerne können wir Sie in einem persönlichen Gespräch über diesen Umstand und weitere Möglichkeiten und Vorteile beraten, welche der Einsatz der Onlinesoftware IMD-CONNECT.PRO und der dazugehörigen interaktiven Kunden- und Mitarbeiterapp IMD-CONNECT.APP in Ihrem Unternehmen mit sich bringen wird.
- Reparaturkosten: 2.529 EUR
- Wertminderung: 200 EUR