Haftpflichtschaden ohne Rechtsanwalt?

Der Sachverhalt

Die Kosten eines Rechtsanwalts gehören im Falle eines Haftpflichtschadens ebenso wie die Kosten der Begutachtung und Reparatur zum ersatzfähigen Schaden. Dieser muss entsprechend der Gesetzgebung und Rechtsprechung dem Geschädigten ersetzt werden.

Die meisten Reparaturbetriebe und Autohäuser können Ihren Kunden – sofern diese es wünschen – entsprechend geeigneten Rechtsbeistand empfehlen.

Immer wieder jedoch kommt es vor, dass Kunden einen ganz bestimmten Rechtsanwalt wünschen. Häufig ist dieser allerdings mitunter wenig erfahren im Abwickeln von Haftpflichtschäden. Ebenso gibt es Kunden, die im Vorfeld gar keinen Rechtsbeistand wünschen.  Hierbei hoffen viele Geschädigte, dass sich alles alleine irgendwie schon ergeben wird und ein Anwalt nur „unnötige“ Verzögerung oder Kosten für die Versicherung verursacht.

Die Lösung

Manche Reparaturbetriebe versuchen durch massives Einwirken ihren Kunden sprichwörtlich zu seinem „Glück“ zu zwingen. Rechtlich ist diese Vorgehensweise bedenklich. Fühlt sich der Kunde genötigt, ist der „Zwang“ ebenso schädlich wie für das oftmals langjährige Vertrauensverhältnis, welches der Kunde Ihnen entgegenbringt.

Durch die Nutzung der auf Autohäuser optimierten Onlinesoftware  IMD-CONNECT.PRO in Kombination mit der dazugehörigen interaktiven Mitarbeiter- und Kundenapp IMD-CONNECT.APP, ist es für Sie nicht mehr von wirtschaftlicher Relevanz, ob oder welchen Rechtsanwalt Ihr Kunde wünscht. Durch die von IMD-CONNECT automatisiert genutzte Dokumenten- und Auftragserzeugung, die im stetigen Abgleich mit der BGH-Rechtsprechung ist, entfällt für Sie das Risiko des Zahlungsausfalls der gegnerischen Versicherung Ihres Kunden bei allen Unfallschadenreparaturen.

Sie möchten mehr über die Onlinesoftware IMD-CONNECT sowie deren einfache Möglichkeit der Integration in Ihre Betriebsabläufe erfahren? Kontaktieren Sie uns einfach formlos – wir beraten Sie gerne individuell.