Kleinmaterial erfolgreich abrechnen

Der Sachverhalt

Die Kürzung der Kleinmaterialien oder der Kleinmaterialpauschale ist für viele Reparaturbetriebe und Autohäuser ein regelmäßiges Ärgernis, wenn es um den Ausgleich von Reparaturrechnungen im Haftpflichtschaden durch die zur Zahlung verpflichtete Versicherung geht.

Das immer wieder vorgetragene Argument der Versicherer lautet, dass die Kleinmaterialpauschale nur dann zulässig wäre, wenn nicht zeitgleich das Kleinmaterial einzeln bereits in Rechnung gestellt wäre.

Auf den ersten Blick und für den Laien eine nachvollziehbare Erklärung. Auch in Fachkreisen geben sich nahezu alle Reparaturbetriebe, Autohäuser und Sachverständigen hiermit zufrieden ohne die Aussage weiter zu hinterfragen.

Expertenwissen

Viele Experten – sowohl in Autohäusern und Reparaturbetrieben als auch in den Sachverständigenbüros – werden hier regelmäßig Opfer Ihres eigenen, zu laxen Umgangs mit Fachbegriffen. Prüfdienstleister versuchen mit Vorliebe aus solchen Unregelmäßigkeiten Profit zu schlagen.

Kleinmaterial ist in der Kleinmaterialpauschale enthalten. Kleinteile allerdings nicht. Es klingt fast gleich – ist es aber nicht.

Kleinmaterial, auch Kleinverbrauchsmaterial genannt sind Materialien, welche nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand dem Auftrag zugeordnet werden können. Beispiele dafür sind der Spritzer Rostlöser aus der Sprühdose oder auch das teilweise Abnutzen einer Trennscheibe.

Kleinteile wiederum haben eine eigene Artikelnummer und sind dem Auftrag dadurch problemlos zuortbar. Beispiele dafür sind Kleinteilsets zum Anbau einer Front- oder Heckschürze.

Kleinteile sind also kein Klein-verbrauchs-material und müssen folglich selbstverständlich genauso wie größere Ersatzteile auch berechnet werden.

Die Expertenlösung

Bereits im Gutachten muss die richtige Kalkulation auch dieser Positionsart erfolgen, damit der spätere Ersatz dieser Kostenpositionen eine entsprechende Grundlage hat. Entsprechender Support für Ihren Sachverständigen ist selbstverständlich durch uns möglich.

Natürlich ist im Anschluss an das Gutachten eine abgestimmte Reparaturbeauftragung erforderlich. Gleiches gilt für die Durchführung und Rechnungsstellung mit entsprechender Protokollierung und Dokumentation. Nur so kann regelmäßig sichergestellt werden, dass diese und andere Rechnungspositionen rechtmäßig erstattet werden können.

Auch bei späteren, eventuellen Zweifeln durch Versicherer bietet eine rechtssichere Dokumentation das notwendige Fundament, um einen schnellen und erfolgreichen Rechnungsausgleich über den gesamten Rechnungsbetrag überhaupt erst zu ermöglichen.

Mit der Kombination aus der Onlinesoftware IMD-CONNECT.PRO und der interaktiven Mitarbeiter- und Kundenapp IMD-CONNECT.APP ist jedes Autohaus und jeder Reparaturbetrieb optimal auf heutige und zukünftige Marktanforderungen vorbereitet.

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