Kosten für Reparaturablaufplan

Der Sachverhalt

Immer wieder werden durch Versicherungen Reparaturablaufpläne von Autohäusern und Reparaturbetrieben eingefordert. Die Versicherer haben einen Rechtsanspruch auf diese. Reparaturablaufpläne werden jedoch oftmals erst viele Wochen oder sogar Monate nach Reparaturende verlangt.

Autohäusern ist es dann regelmäßig nur unter erheblichem Aufwand und  oftmals auch nicht lückenlos möglich diesen zu erstellen.

Die hier zur Zahlung verpflichtete Versicherung vertrat zudem die Rechtsauffassung, dass diese Dienstleistung nicht in Rechnung gestellt werden dürfe. So musste das Amtsgericht Gelsenkirchen mit dem Urteil vom 2. Februar 2017 (AZ: 201 C 453/16) entscheiden, ob auch die Kosten eines Reparaturablaufplans als zusätzliche Leistung gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen und zu erstatten sind.

Begründung des Gerichts:

Der Beklagte (Versicherung) hat einen Nachweis für die Dauer des Nutzungsausfalls in Form eines Reparaturablaufplans gefordert, obwohl in der Reparaturrechnung bereits der Reparaturzeitraum vom 13.05.2016 bis zum 08.06.2016 schriftlich ausgewiesen war.

Zum Nachweis des Nutzungsausfalls genügte der beklagten Versicherung diese Rechnung nicht und sie begehrte einen weiteren Nachweis in Form eines Reparaturablaufplans. Eine solche zusätzliche Leistung kann ebenso wie ein angefordertes Nachbesichtigungsgutachten eines Sachverständigen gesondert vergütet werden, da es sich nicht um eine übliche Vertragsleistung handelt.

Eine solche Leistungserbringung ist mit einem zusätzlichen Kostenaufwand verbunden.

Diese zusätzliche Leistung kann daher gerechtfertigter Weise von einer Werkstatt gegenüber dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Vorliegend erfolgte dieses entsprechend.

Da nicht der Kläger selbstverantwortlich einen solchen Reparaturablaufplan von seiner Werkstatt angefordert hat, sondern diese Anforderung auf ausdrücklichen Wunsch der beklagten Versicherung erfolgt ist, hat diese letztlich durch diese Anforderung auch die entsprechenden Kosten veranlasst und ist daher verpflichtet, diese Kosten im Rahmen ihrer Schadensersatzpflicht zu tragen.

Hinweis:

Im hier dokumentierten Fall wurden 75 EUR für den Reparaturablaufplan berechnet.

In der Praxis

Das nachträgliche Erstellen von Reparaturablaufplänen ist üblicherweise sehr zeitaufwändig. Insbesondere da Unfallschadeninstandsetzungen heutzutage aus einer Vielzahl von einzelnen aber unterschiedlichen Reparaturabschnitten und Prozessen bestehen.

Diese nachträglich zu recherchieren, bedeutet Lieferscheine rauszusuchen, Zeitkarten von Mitarbeitern zu prüfen, Fremdrechnungen nachzulesen und Mitarbeiter zu befragen. Eine oftmals lückenhafte, unwirtschaftliche und fehlerbehaftete Prozedur, die regelmäßig nicht vollständig zum Ziel führt.

Auch die dafür berechneten Kosten stehen in keinem wirtschaftlich gesunden Verhältnis zum Aufwand. Wertvolle Arbeitszeit muss hierfür genutzt werden, die entsprechend anderswo fehlt.

Die Expertenlösung

IMD-CONNECT.PRO ist mit der dazugehörigen interaktiven Kunden- und Mitarbeiterapp IMD-CONNECT.APP die intelligente Onlinesoftware für Ihr Unfallschaden- und Risikomanagement. Auch die Daten zur Erstellung eines Reparaturablaufplans werden automatisch erfasst und dokumentiert. Der sichere Weg für alle Autohäuser und Reparaturbetriebe. Wird im Nachhinein, auch beliebig später, vom Versicherer ein Reparaturablaufplan eingefordert, so kann dieser mit wenigen Klicks auch zu Papier gebracht werden, ohne dass hierzu weitere Recherchen oder Aufwände erforderlich sind.

Bereits im Vorfeld, bei der Auftragsannahme, sichert IMD-CONNECT selbstständig vertraglich auch den Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Reparaturablaufplans ab. Hierzu bedarf es noch nicht einmal einer gesonderten Einstellung Ihrerseits, da entsprechende Kernfunktionen der Software Sie im alltäglichen Unfallgeschäft unterstützen.

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