Immer wieder kommt es vor, dass in Autohäusern und Reparaturbetrieben Aufträge nicht von der Person unterschrieben werden, welche der eigentliche Vertragspartner ist.
Um Kunden vor „unnötiger“ Bürokratie zu bewahren werden rechtliche Konsequenzen nicht bedacht.
Mehr als 50% aller Haftpflichtschadenrechnungen können durch Versicherungen gekürzt werden, da bereits die eigentliche Beauftragung zur Reparatur fehlerhaft vom Reparaturbetrieb angelegt wurde.