Auch beim Stoßstangenwechsel ist Beilackierung möglich

Ist dabei der Ersatz von Front- und / oder Heckschürze erforderlich, so kommt es auf Seiten mancher zur Zahlung verpflichteter Versicherungen zu einer ungewöhnlichen Begründung der Zahlungsverweigerung wenn es um die Kosten der dazu nötigen Beilackierungen auf Kotflügeln oder Seitenwänden geht. Jedoch besteht die Möglichkeit diese Kosten grundsätzlich rechtssicher belegen zu können.

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