Mehr als 25% aller Reparaturerweiterungen werden nach einem Haftpflichtschaden nicht oder nicht vollständig von Versicherungen beglichen. Immer wieder kommt es bei der Reparatur von Haftpflichtschäden zu sogenannten Reparaturerweiterungen. Teils, weil Schäden erst nach dem Zerlegen des Fahrzeuges voll erkannt werden, häufiger allerdings, weil sich manchmal Bauteile entgegen der Herstellervorgabe nicht wiederverwenden lassen.