Unfallschadenmanagement ist Risikomanagement

Vorwort

Dass die Teilnahme am Unfallschadenreparaturmarkt in Zukunft ohne ein digitales Unfallschadenmanagement ausgeschlossen ist, steht unstrittig außer Frage. Auch das Risiko, welches ein Autohaus ohne ein derartiges Management bereits heute eingeht, ist wirtschaftlich unkalkulierbar.

Tatsächlich zeigt der Markt, dass Unfallschadenmanagement für Autohäuser und Reparaturbetriebe zum Risikomanagement geworden ist! Lesen Sie dazu auch unsere Fachartikel zum Stichpunkt Regress.

Bereits seit geraumer Zeit werben viele Gutachter und Rechtsanwälte damit, ein Unfallschadenmanagement anzubieten. Seit Ende 2020 haben nun auch viele Versicherungen eigene Konzepte für Unfallschadenmanagement auf den Markt gebracht.

Es ist davon auszugehen, dass die übrigen Versicherungen, die derzeit noch kein entsprechendes Konzept auf dem Markt haben, dies in Kürze ebenfalls präsentieren werden.

Konzepte im Vergleich

Um die Frage beantworten zu können, welches oder wessen Konzept für Ihr Autohaus oder Ihren Reparaturbetrieb das Richtige ist, ist es notwendig sich mit den jeweiligen Inhalten sowie der eigentlichen Zielsetzung des Anbieters auseinander zu setzen.

Nur so ist eine Entscheidung, welches Konzept zu Ihrem Unternehmen passt, überhaupt erst möglich.

Unfallschadenmanagement durch einen Gutachter

Dienstleistungsumfang: Der Sachverständige sendet das Gutachten an einen Rechtsanwalt. Weitergehende Leistungen wie z.B. das Vertreten oder gar Durchsetzen von Ansprüchen Dritter wie dem Kunden oder Autohaus sind dem Sachverständigen per Gesetz verboten (RDGEG §1).

Somit besteht das hier angebotene Unfallschadenmanagement eines Gutachters lediglich im Versenden des Gutachtens, häufig per E-Mail.

Der Mehrwert dieses Unfallschadenmanagements ist sowohl für den Kunden, als auch für das Autohaus als sehr überschaubar zu bewerten.

Das Ziel dieser Art von unechtem „Unfallschadenmanagement“ ist lediglich das Generieren von Gutachtenaufträgen ohne im Gegenzug einen praktischen Mehrwert zu liefern.

Unfallschadenmanagement durch einen Rechtsanwalt

Dienstleistungsumfang: Der Rechtsanwalt darf die Interessen der Person, die Ihn dazu bevollmächtigt hat umfänglich vertreten. Üblicherweise wird der Rechtsanwalt bemüht sein, den Schadenersatz für seinen Mandanten einzufordern, was zu wesentlichen Teilen auch im Interessenbereich des Autohauses liegt.

Allerdings ist es dem Rechtsanwalt im Nachhinein nicht möglich ein Unfallschadenmanagement zu betreiben, da er dazu bereits im Vorfeld hätte involviert sein müssen.

Zum Beispiel um ggfs. auch Einfluss auf die entsprechenden Vertragsgestaltungen bei Gutachter, Autohaus oder Autovermieter zu nehmen, um diese für eine spätere Kostendurchsetzung jeweils individuell anzupassen.

Für das Autohaus stellt diese noch sehr häufig anzutreffende Art des Unfallschadenmanagements bestenfalls eine Art nachträgliche Schadenbegrenzung dar.

Das Ziel dieser Art von „Unfallschadenmanagement“ ist lediglich das Generieren von Mandantenvollmachten. Ein Unfallschadenmanagement im Nachhinein ist in der Praxis lediglich eine Art von Schadenbegrenzung.

Unfallschadenmanagement durch die Versicherung

Dienstleistungsumfang: Die Versicherung versteht unter Unfallschadenmanagement im Wesentlichen die Möglichkeit Kosten zu senken. Durch Prozessoptimierung und damit oftmals einhergehende Schadensteuerung wird dieses Ziel erreicht. Dass die Kosteneinsparungen im Wesentlichen im Bereich der Reparaturdurchführung stattfinden, ist dabei keine Neuigkeit.

Den Reparaturbetrieben werden häufig deutliche Rabatte mit geringen Vorteilen im Bereich der Abwicklung als Unfallschadenmanagement verkauft.

Der Mehrwert liegt hier allerdings primär auf der Kosteneinsparung. Ein Vorteil, der eindeutig auf Seiten der Versicherer verbucht wird und entsprechend zu Lasten des Reparaturbetriebs geht. In der Hoffnung auf einen zeitnahen Rechnungsausgleich werden durch Zugeständnisse seitens des Autohauses oftmals mehr als die gesamte Marge des Auftrags verschenkt.

Das Ziel dieser Art von Unfallschadenmanagement ist die Kosteneinsparung zu Lasten des Unternehmens, welches die wirkliche Arbeit, sprich Reparatur erbracht hat. Ohne Zweifel ein echtes Unfallschadenmanagement, allerdings mit einer gänzlich anderen kaufmännischen Zielsetzung, als es das Autohaus verfolgt.

Bedarfsanalyse im Autohaus

Es gibt also verschiedene Arten von Unfallschadenmanagement. Gutachter, Rechtsanwälte und Versicherer haben da entsprechende Lösungen für Autohäuser und Reparaturbetriebe parat. Um zu ermitteln, welche Lösung für Ihr Autohaus die Beste wäre, ist eine Aufgabenanalyse der richtige Weg:

Dass ein echtes Unfallschadenmanagement ohne eine entsprechende intuitiv zu bedienende Onlinesoftware nicht geht, steht selbstverständlich außer Frage!

Eine vollständig papierlose Prozessgestaltung ist ebenso notwendig, wie der Umstand, dass die Software den Kundenberater rechtssicher und strukturiert durch die Schadenannahme führt. Nur so können bereits im Vorfeld relevante Fehler, die im Nachhinein zu Problemen führen könnten, systematisch vermieden werden.

Ebenso muss sichergestellt sein, dass alle Verträge wie z.B. Reparaturauftrag, Sicherungsabtretung, Nebenleistungsauftrag, Unfallersatzwagenvertrag automatisiert und rechtssicher erstellt werden. Das ganze natürlich individuell auf jeden Einzelfall adaptiert.

Auch Reparaturerweiterungen müssen automatisiert und rechtssicher dokumentiert und ausgestellt werden; idealerweise natürlich in Verbindung mit einer entsprechend verifizierten Begutachtung.

Immer häufiger werden Reparaturablaufpläne notwendig. Somit sollte ein gutes Unfallschadenmanagement auch hier entsprechend mit automatisierten sowie rechtssicheren Dokumentationen weiterhelfen können.

Reparaturdokumentationen und Reparaturnachweise müssen natürlich einfach und automatisiert erstellt werden können.

Dass alle Vorgänge stets in Echtzeit einsehbar sein müssen und entsprechende Schnittstellen zu Ihrer Rechnungssoftware und dem Rechtsanwalt gegeben sind, ist selbstredend. Ebenso müssen entsprechende Kundenstammauswertungen im gesamten Unfallgeschäft gegeben sein.

Zum Schluss noch zwei ganz wichtige Punkte für jedes Autohaus: Zum einen der Schutz vor ungerechtfertigten Regressansprüchen sollte bestmöglich gestaltet sein und ebenso wichtig: Der Kunde möchte interaktiv eingebunden sein!

Expertenlösung

Die Wunschliste für Autohäuser und Reparaturbetriebe zum Einsatz eines erfolgreichen Unfallschadenmanagements ist weit umfangreicher, als dass es als einfache Nebenleistung von Gutachtern oder Rechtsanwälten erbracht werden könnte.

Dass die meisten Funktionen nicht im Interesse der Versicherer liegen dürfte ebenfalls selbsterklärend sein. Warum sollte es am Markt also eine Gratislösung geben, die gegen die wirtschaftliche Interessen der Versicherer agiert? Daher ist es nicht verwunderlich, dass aus dieser Ecke keine Lösung zu erwarten ist, die die Interessen der Reparaturbetrieb & Autohäuser aktiv stärkt.

Mit IMD-CONNECT bieten wir Ihrem Autohaus oder Reparaturbetrieb das optimale Softwaretool um auch künftig wieder wirtschaftlich erfolgreich am Unfallschadenreparaturmarkt beteiligt sein zu können

Die Frage für Ihr Autohaus oder Ihren Reparaturbetrieb ist eindeutig:

Wie lange können Sie sich das Risiko ohne die Absicherung durch ein echtes Unfallschadenmanagement zu agieren noch leisten? Welchen Vorteil bringt es Ihrem Unternehmen diese wichtige Entscheidung weiter hinaus zuschieben?

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