Verbringungskosten auch für Einzelteillackierung möglich?

Der Sachverhalt:

Es muss lediglich ein Anbauteil wie beispielweise ein Spoiler oder auch ein Karosserieteil in einem nicht beilackierungspflichtigen Farbton lackiert werden. Ist die Abrechnung der Verbringungskosten auch dann erfolgreich möglich, wenn das Fahrzeug selber nicht lackiert werden muss?

Fallbeispiel 1:

Ein Mitarbeiter transportiert das zu lackierende Fahrzeug zum Lackierer und holt es nach erfolgter Lackierung zurück.

Fallbeispiel 2:

Ein Mitarbeiter transportiert lediglich ein oder mehrere zu lackierende Bauteile zum Lackierer und holt diese nach erfolgter Lackierung zurück.

Im ersten Beispiel kalkulieren die meisten Autohäuser und Reparaturbetriebe hier mit einer Stunde Zeitaufwand. Dieser Zeitwert wird auch von den meisten Prüfdienstleistern regelmäßig übernommen.

Im zweiten Beispiel ändert sich der benötigte Transportaufwand nach Ansicht mancher Prüfdienstleister dann sogar auf Null.

Es stellt sich nun die Frage, wenn nur Bauteile zur Lackierung transportiert werden, um wieviel sich dieser Zeitaufwand tatsächlich reduziert. Karosserieteile sicher zu verladen, so dass diese ohne Vorbeschädigungen beim Lackierer ankommen, setzt immer eine individuelle Transportsicherung entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten voraus. Hier ist keine stets gleichartige Befestigung wie bei einem PKW auf einem Transporter möglich.

Bestenfalls besteht hier also gleicher Zeitaufwand. Bezüglich der Fahrzeit konnte auch kein Prüfdienstleister bis dato erklären, wieso der Verkehr in Abhängigkeit der Ladung plötzlich schneller laufen würde. Tatsächlich ist hier gleicher Zeitaufwand zu erwarten.

Ebenfalls ist beim Ab- oder Entladen sowie auf der Heimfahrt kein Zeitunterschied erkennbar.

Beim Abholen der lackierten Einzelteile allerdings kann die Verladung je nach Bauteilen recht zeitaufwändig sein, da hier besondere Vorsicht geboten ist, um eventuelle Transportschäden zu vermeiden.

Fazit:

Üblicherweise gibt es gibt keinen Zeitvorteil wenn lediglich Einzelteile und nicht das Fahrzeug selbst zum Lackierer verbracht werden. Es steht außer Frage, dass dieser Zeitaufwand selbstverständlich einen Teil des Instandsetzungsaufwandes darstellt. Somit ist eine Abrechnung dieser Kostenposition als rechtmäßig zu bewerten.

Voraussetzung:

Grundsätzlich ist es insbesondere im Haftpflichtschadenfall schwierig Kostenpositionen erfolgreich zu beanspruchen, wenn diese bereits im Gutachten gefehlt haben.

Natürlich besteht die Möglichkeit, diese über eine Reparaturerweiterung zu belegen. Diese muss dann allerdings rechtssicher ausgelegt sein. Häufig fehlen derartige Positionen in Gutachten; nicht aus böser Absicht des Sachverständigen, sondern aus Unwissenheit.

Expertenlösung:

Unsere Onlinesoftware IMD-CONNECT.PRO bietet in Kombination mit der dazugehörigen interaktiven Kunden- und Mitarbeiterapp IMD-CONNECT.APP jedem zukunftsorientiert ausgerichteten Autohaus oder Reparaturbetrieb die Möglichkeit, einfach, strukturiert und rechtssicher alle Unfall- und Reparaturfälle zu abzuarbeiten.

Eine Integration in die vorhandenen Unternehmensprozesse ist problemlos und mit wenig Aufwand möglich. Selbstverständlich bieten wir auch für Ihren Sachverständigen entsprechende Fortbildungen, so dass einer vollständigen Schadenabrechnung in Ihrem Unternehmen zukünftig nichts mehr im Wege steht.

Gerne beraten wir Sie individuell über diese und weitere Möglichkeiten und die einfache  Integration von IMD-CONNECT in Ihre bereits vorhandenen Betriebsabläufe.