Verbringungskosten nicht mehr üblich?

Sachverhalt:

Bereits seit langer Zeit stehen bei einigen Versicherern die Verbringungskosten zum Lackierer im Haftpflichtschadenfall im Fokus der potentiellen Einsparoptionen.

Die Argumentation der in diesem Fall beklagten Versicherung unterstellte, dass markengebundene Fachwerkstätten nahezu ausnahmslos über eigene Lackierereien vor Ort verfügen würden, sowie dass die wenigen Betriebe, die über keine eigene Lackiererei verfügten grundsätzlich die Kosten der Verbringung nicht in Rechnung stellen würden.

Das zuständige Amtsgericht München musste hierzu entscheiden und ließ durch einen Sachverständigen diese These kostenpflichtig prüfen.

Kommentar:

Fachleute und Kenner des Marktes werden wenig überrascht sein vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens. Hier wurde wie zu erwarten festgestellt, dass die Argumentation der Versicherung nicht dem realen Markt entspricht.

Die meisten markengebundenen Autohäuser verfügen zumindest vor Ort über keine Möglichkeit der Lackierung. Dementsprechend stellt die Berechnung der Verbringungskosten die Üblichkeit und nicht die Ausnahme dar.

Urteil des AG München:

Das Amtsgericht folgte wie zu erwarten der Ausführung des Sachverständigen und urteilte entsprechend (AZ. 333 C 32338/13) zu Lasten der Versicherung.

Die Kosten der Verbringung mussten im Rahmen des Schadenersatzes daher ausgeglichen werden.

Die Expertenlösung:

Verbringungskosten in voller Höhe und dazu zeitnah erstattet zu bekommen muss kein Glücksspiel sein. Ein rechtssicher abgestimmtes Unfallschadenmanagement ist hier der entscheidende Schlüssel zum Erfolg.

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