Verzögerung in der Ersatzteilbeschaffung durch Lieferant gehen nicht zu Lasten des Reparaturbetriebes

Sachverhalt:

Immer wieder kommt es vor, dass im Rahmen einer Haftpflichtschadenreparatur Ersatzteile, oftmals unerwartet, nicht wie üblich zügig geliefert werden können.

Hierbei kommt es regelmäßig zu unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Mietwagenweiternutzung und den daraus resultierenden Kosten.

Das Amtsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 26.07.2017 zweifelsfrei festgestellt, dass dieses Risiko zu Lasten des Schädigers geht (AZ: 41C 1241/17).

Im vorliegenden Fall ist es so gewesen, dass es zu einer längeren Reparaturunterbrechung kam. Bei dem zu ersetzenden Bauteil ging es um ein sogenanntes „Tuningbauteil“. Dieses war nicht ohne weiteres wieder lieferbar gewesen.

Auch die theoretische Möglichkeit vorübergehend ein Originalteil ersatzweise einzubauen, sah das zuständige Gericht als nicht praktikabel an.

Tipp:

Es ist für den Reparaturbetrieb immer sinnvoll in solchen Fällen Rücksprache mit dem Sachverständigen und ggf. auch dem Rechtsanwalt des Kunden (wenn vorhanden) zu halten.

Sorgen Sie für einen Nachweis bzgl. der Verzögerung beispielsweise durch kurze Bestätigung des Lieferanten auf dem Lieferschein und archivieren Sie dieses Dokument dauerhaft und zuordenbar.

In der Regel kann jedoch gesagt werden, dass immer dann wenn das Fahrzeug mangels Ersatzteilen nicht verkehrssicher ist bzw. nicht seiner Betriebserlaubnis entspricht, kann und darf es auch nicht vom Kunden genutzt werden.

Ist beispielweise ein Airbag, Lenkgetriebe oder Scheinwerfer nicht lieferbar, so ist der Wagen nicht nutzbar.

Fehlt jedoch nur ein weniger wichtiges Ersatzteil wie z.B. eine Radzierblende oder Zierleiste so wäre die zwischenzeitliche Rückgabe des Fahrzeuges anzuraten zwecks Vermeidung übertriebener Kosten. Ihr Gutachter ist hierbei Ihr kompetenter Ansprechpartner und Berater. Jedoch auch hier gilt, dass eine schriftliche Aussage welche zudem gleich der Bestätigung des Lieferanten zu archivieren ist, der sicherste Weg ist.

Die Expertenlösung:

Ein qualifizierter Reparaturablaufplan, wie er automatisiert mittels IMD-CONNECT erstellt wird, ist hierbei grundsätzlich von entscheidender Wichtigkeit und Aussagekraft. So kann der zeitliche Ablauf automatisiert, rechtssicher und nachhaltig dokumentiert und belegt werden.

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