Verbringungskosten nicht mehr üblich?
Laut einem großen Versicherer sind Verbringungskosten nicht mehr üblich, da nahezu jedes Autohaus eine eigene Lackiererei betreibt. Das AG München musste hierzu urteilen....
Laut einem großen Versicherer sind Verbringungskosten nicht mehr üblich, da nahezu jedes Autohaus eine eigene Lackiererei betreibt. Das AG München musste hierzu urteilen....
Versicherungen kürzen die Kleinmaterial-Pauschale gerne mit einer einfachen Begründung weg....
Regelmäßig fordern Versicherungen Reparaturablaufpläne zur Überprüfung anderer Ansprüche. Eine oftmals zeitintensive und unerfreuliche Arbeit für viele Reparaturbetriebe, die Sie aber abrechnen können. Noch unerfreulicher als die eigentliche Arbeite dafür ist es, wenn dann allerdings die Kosten dafür nicht gezahlt werden...
Beilackierungskosten - ein regelmäßiger Streitpunkt...
Eine Beilackierung ist heutzutage bei entsprechendem Schadenbild bei rund 98% aller Farbtöne notwendig um ein ordnungsgemäßes Lackierergebnis zu gewährleisten...
Versicherungen gleichen Reparaturrechnungen nicht vollständig aus? Die Problemlösung ist einfacher als Sie denken....
Seit 2015 haben die sogenannten Prüfberichte, welche die Schadenersatzansprüche der Haftpflichtschadengutachten in Frage stellen erheblich zugenommen. Grundlage hierfür ist eine BGH Rechtsprechung (VI ZR 475/14) vom 15.09.2015
Immer wieder kommt es vor, dass im Rahmen einer Haftpflichtschadenreparatur Ersatzteile, oftmals unerwartet, nicht wie üblich zügig geliefert werden können. Hierbei kommt es regelmäßig zu unterschiedlichen Auffassungen über die Mietwagenweiternutzung und den daraus resultierenden Kosten
Ist dabei der Ersatz von Front- und / oder Heckschürze erforderlich, so kommt es auf Seiten mancher zur Zahlung verpflichteter Versicherungen zu einer ungewöhnlichen Begründung der Zahlungsverweigerung wenn es um die Kosten der dazu nötigen Beilackierungen auf Kotflügeln oder Seitenwänden geht. Jedoch besteht die Möglichkeit diese Kosten grundsätzlich rechtssicher belegen zu können.
Ein Prüfbericht, der noch dazu ohne jegliche Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs erstellt wird, ist nicht geeignet, die durch das Schadengutachten festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen.